Scheckprotest

Scheckprotest
amtliche Beurkundung der Zahlungsverweigerung des Bezogenen. Es gelten ähnliche Vorschriften wie für den  Wechselprotest. Die praktische Bedeutung des Sch. ist gering, weil anstelle des Protests auch eine schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck, die den Tag der Vorlegung angibt, oder eine datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle, dass der Scheck rechtzeitig eingeliefert und nicht bezahlt worden ist, dem Scheckinhaber den Rückgriff gegen die anderen Scheckverpflichteten ermöglicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Scheckprotest — Scheck|pro|test der; [e]s, e: förmliche, öffentliche Beurkundung der Bank bzw. Abrechnungsstelle, dass die Zahlung eines rechtzeitig vorgelegten Schecks verweigert wurde …   Das große Fremdwörterbuch

  • Protest — Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet: Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Protest — 1. Wechselrecht: ⇡ Wechselprotest. 2. Scheckrecht: ⇡ Scheckprotest …   Lexikon der Economics

  • Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… …   Lexikon der Economics

  • Vorlegungsvermerk — die schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck oder die datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle (i.d.R. getrennt vom ⇡ Scheck Original), die den Tag der Vorlegung angibt und vermerkt, dass der Scheck rechtzeitig, d.h.… …   Lexikon der Economics

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